Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Magnesia GmbH und deren Kunden einschließlich Beratungsleistungen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung oder Beratungsleistung erkennt der Kunde unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige mit dem Kunden geschlossene Vereinbarungen unwirksam sein oder es werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Bestimmung, die den wirtschaftlichen Zielen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
1.3 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmern) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Nicht befristete Angebote der Magnesia GmbH erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.
2.2 Verträge kommen durch unsere schriftliche, per Textform oder telekommunikativ übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
2.3 Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die nicht mit einem unserer Geschäftsführer oder Prokuristen getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich oder per Textform bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.
3. PREISE UND VERSAND
3.1 Mangels anderer Vereinbarungen gelten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unsere Preise einschließlich Verpackung ab Werk. Für die Berechnung der Preise ist das jeweilige Netto Abgabegewicht maßgeblich.
3.2 Auf Wunsch des Käufers versenden wir die Ware auch an den vom Käufer bestimmten Ort. Die Versandkosten trägt der Käufer.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund der Änderung von Rohstoffpreisen oder Frachttarifen eintreten, unsere Preise entsprechend deren Verhältnis am Gesamtpreis zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Auslieferung davon in Kenntnis gesetzt. Die Mehrkosten werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Haben sich die Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um mehr als 5 % erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten.
3.4 Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserem Ermessen. Transport- und alle sonstigen nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234) werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer übernimmt auf eigene Kosten für uns die Zuführung zur Wiederverwertung oder Verwertung der Verpackungen. Normalpaletten bleiben in unserem Eigentum und sind Zug um Zug zurückzugeben, oder es erfolgt eine Belastung zu Selbstkosten.
4. LIEFERZEIT, LIEFERUMFANG
4.1 Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Fixe Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4.2 Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. HÖHERE GEWALT
5.1 Fälle höherer Gewalt, insbesondere Pandemie, Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
5.2 Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
6. QUALITÄTSANGABEN
6.1 Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unserer Waren sind als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Eingesandte Proben, mit Ausnahmen von Arzneibuch-Ware, gelten als ungefähre Typmuster. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Derlei Abweichungen begründen keinen Sachmangel und berechtigen nicht zum Schadenersatz. Soweit wir Erklärungen zu unseren Produkten (auch in Form von Produktspezifikationen, Produktanforderungen oder vergleichbaren Aussagen) abgeben, haben diese nur beschreibenden Charakter und dienen lediglich der Information des Kunden. Sie stellen weder eine Zusage einer bestimmten Produkteigenschaft, Produktbeschaffenheit oder Verwendungsfähigkeit noch eine Garantieerklärung dar. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen uns ableiten.
6.2 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund des Standes unserer Erfahrung und Kenntnisse. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
6.3 Wir sichern keinerlei Verwendungsfähigkeit der Produkte für besondere Einsatzwecke oder Zielmärkte des Kunden zu. Insoweit trifft uns keinerlei Pflicht zur Beratung und Aufklärung. Für die Beachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bei Lagerung, Weitertransport und Verwendung sowie weiterem Inverkehrbringen unserer Waren ist der Käufer nach den für ihn geltenden rechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
7. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Lüneburg.
8. GEFAHRÜBERGANG
8.1 Wird die Kaufsache von dem Erfüllungsort der MAGNESIA GmbH aus auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort versandt, so geht — soweit nichts anderes vereinbart wurde — die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.
8.2 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
8.3 Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers. Die auf der Abgangsstation ermittelten Mengen, Gewichts- und Stückzahlen sind maßgebend.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware — soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung — bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Falschbelieferung und Mengenabweichungen zu untersuchen.
9.2 Beanstandungen sind im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 377 HGB), spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu erheben.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder Versendung.
9.4 Bei Gewährleistungsansprüchen werden wir nach unserer Wahl zunächst Fehlmengen nachliefern, Ersatz liefern oder nachbessern. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Käufer Minderung des Preises verlangen. Der Käufer kann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Einigung über die Minderung nicht zustande kommt.
10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Sämtliche vertraglichen oder aufgrund sonstigen Rechtsgrundes erhobenen Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz einschließlich des Ersatzes von Mangelfolgeschäden und Kosten von Rücknahmen und Rückrufen sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Der Haftungsausschluss gilt entsprechend für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, der Mitarbeiter und etwaiger Erfüllungsgehilfen.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1 Mangels anderweitiger Vereinbarungen hat die Zahlung ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen.
11.2 Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind und der Käufer den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht.
11.3 Der Käufer kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
11.4 Ist der Käufer in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden oder weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
11.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Käufer nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der MAGNESIA GmbH bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer.
12.2 Der Käufer darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
12.3 Bei der Verarbeitung unserer Ware gelten wir als Hersteller, die Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag. Wir erwerben das Eigentum an den neuentstehenden Waren bzw. Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu den anderen verwendeten Materialien, während sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an unserer Ware in der neuen Sache fortsetzt. Dies gilt auch im Falle der Verbindung und Vermischung.
12.4 Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
12.5 Alle dem Käufer aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Ansprüche, die unseren Eigentumsverlust zur Folge haben, tritt der Käufer bereits bei Auftragserteilung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Käufer nimmt in diesem Falle den Kaufpreis nur als Treuhänder in Empfang und verpflichtet sich, ihn sofort nach Empfang an uns abzuführen und bis dahin getrennt von seinem Vermögen als Treuhänder für uns aufzubewahren. Das gleiche gilt für Forderungen aus Versicherungsverträgen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen.
12.6 Der Käufer ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, soweit ihr realisierbarer Wert den Wert der zu sichernden Forderung um 20 % übersteigt. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seine Verpflichtungen gegenüber der MAGNESIA GmbH ordnungsgemäß erfüllt. Auf Anforderung ist der Käufer verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen.
12.7 Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht mehr vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsache herausverlangen.
12.8 Der Käufer versichert, dass er über die vorbezeichneten, an uns abgetretenen Ansprüche noch nicht anderweitig verfügt hat.
13. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
13.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem Firmensitz in Lüneburg, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die Gerichtsstände der ZPO.
13.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNCITRAL bzw. UN Kaufrechts Anwendung. Soweit in Verträgen oder Verkaufsbestätigungen Handelsklauseln verwendet werden, gelten diese im Verständnis der Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
14. DATENSCHUTZ
Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass die im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt gewordenen und benötigten Daten bei uns gemäß Datenschutzgrundverordnung (EU)2016/679 und Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt werden.
Lüneburg, Mai 2023