Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nach­fol­gen­den All­ge­meinen Bedin­gun­gen gel­ten für alle gegen­wär­ti­gen und zukün­fti­gen Geschäfts­beziehun­gen zwis­chen der Mag­ne­sia GmbH und deren Kun­den ein­schließlich Beratungsleis­tun­gen, soweit keine abwe­ichende Vere­in­barung besteht.

1.2 Abwe­ichende, ent­ge­gen­ste­hende oder ergänzende All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Käufers wer­den, selb­st bei Ken­nt­nis, nicht Ver­trags­be­standteil, es sei denn, ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich schriftlich zuges­timmt. Spätestens mit der Annahme der ersten Liefer­ung oder Beratungsleis­tung erken­nt der Kunde unsere All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen an. Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieser AGB oder son­stige mit dem Kun­den geschlossene Vere­in­barun­gen unwirk­sam sein oder es wer­den, so bleibt die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen hier­von unberührt; anstelle der unwirk­samen Klausel tritt eine Bes­tim­mung, die den wirtschaftlichen Zie­len der Ver­tragsparteien am näch­sten kommt.

1.3 Diese Bedin­gun­gen gel­ten nur gegenüber natür­lichen oder juris­tis­chen Per­so­n­en oder rechts­fähi­gen Per­so­n­enge­sellschaften, die in Ausübung ein­er gewerblichen oder selb­ständi­gen Tätigkeit han­deln (Unternehmern) sowie gegenüber juris­tis­chen Per­so­n­en des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Nicht befris­tete Ange­bote der Mag­ne­sia GmbH erfol­gen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht aus­drück­lich anders vere­in­bart. Sie stellen die Auf­forderung an den Käufer dar, sein­er­seits ein Ange­bot zum Ver­tragss­chluss abzugeben.

2.2 Verträge kom­men durch unsere schriftliche, per Textform oder telekom­mu­nika­tiv über­mit­telte Auf­trags­bestä­ti­gung oder durch Auf­trags­durch­führung zustande.

2.3 Mündliche sowie tele­fonis­che Vere­in­barun­gen, die nicht mit einem unser­er Geschäfts­führer oder Prokuris­ten getrof­fen wer­den, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich oder per Textform bestätigt wer­den. Die Voll­macht­en unser­er Mitar­beit­er sind insoweit beschränkt.

3. PREISE UND VERSAND

3.1 Man­gels ander­er Vere­in­barun­gen gel­ten für das Gebi­et der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unsere Preise ein­schließlich Ver­pack­ung ab Werk. Für die Berech­nung der Preise ist das jew­eilige Net­to Abgabegewicht maßgeblich.

3.2 Auf Wun­sch des Käufers versenden wir die Ware auch an den vom Käufer bes­timmten Ort. Die Ver­sand­kosten trägt der Käufer.

3.3 Wir behal­ten uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Ver­trages Kostensenkun­gen oder Kosten­er­höhun­gen auf­grund der Änderung von Rohstoff­preisen oder Fracht­tar­ifen ein­treten, unsere Preise entsprechend deren Ver­hält­nis am Gesamt­preis zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Aus­liefer­ung davon in Ken­nt­nis geset­zt. Die Mehrkosten wer­den wir dem Käufer auf Ver­lan­gen nach­weisen. Haben sich die Preise gegenüber dem Zeit­punkt des Ver­tragsab­schlusses um mehr als 5 % erhöht, ist der Käufer berechtigt, inner­halb von 7 Tagen nach Mit­teilung der Preis­er­höhung von der Bestel­lung zurückzutreten.

3.4 Die Liefer­ung erfol­gt in han­del­süblich­er Ver­pack­ung nach unserem Ermessen. Trans­port- und alle son­sti­gen nicht sys­tem­beteili­gungspflichti­gen Ver­pack­un­gen im Sinne des Ver­pack­ungs­ge­set­zes vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234) wer­den nicht zurückgenom­men; ausgenom­men sind Palet­ten. Der Käufer übern­immt auf eigene Kosten für uns die Zuführung zur Wiederver­w­er­tung oder Ver­w­er­tung der Ver­pack­un­gen. Nor­mal­palet­ten bleiben in unserem Eigen­tum und sind Zug um Zug zurück­zugeben, oder es erfol­gt eine Belas­tung zu Selbstkosten.

4. LIEFERZEIT, LIEFERUMFANG

4.1 Soweit Liefer­fris­ten nicht aus­drück­lich als verbindlich vere­in­bart wer­den, sind angegebene Liefer­fris­ten nur als voraus­sichtlich­es Liefer­da­tum zu ver­ste­hen und nicht verbindlich. Fixe Liefer­t­er­mine bedür­fen zu ihrer Verbindlichkeit unser­er aus­drück­lichen schriftlichen Bestätigung.

4.2 Wir sind jed­erzeit zu Teil­liefer­un­gen und Teilleis­tun­gen berechtigt.

5. HÖHERE GEWALT

5.1 Fälle höher­er Gewalt, ins­beson­dere Pan­demie, Streik, Aussper­rung, Krieg, Rohstoff- und Energie­man­gel, nicht von uns zu vertre­tende Betriebs- und Verkehrsstörun­gen sowie behin­dernde hoheitliche Ver­fü­gun­gen sus­pendieren die Ver­tragsverpflich­tun­gen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durch­führung des betrof­fe­nen Geschäfts auf abse­hbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn ein­er der o.g. Fälle höher­er Gewalt bei unseren Liefer­an­ten ein­tritt und eine andere Liefer­möglichkeit nicht bzw. nur unter unzu­mut­baren Bedin­gun­gen besteht.

5.2 Über­schre­it­en die sich daraus ergeben­den Verzögerun­gen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind bei­de Ver­tragspart­ner berechtigt, hin­sichtlich des betrof­fe­nen Leis­tung­sum­fangs vom Ver­trag zurückzutreten.

5.3 Schadenser­satzansprüche des Kun­den sind in den Fällen höher­er Gewalt ausgeschlossen.

6. QUALITÄTSANGABEN

6.1 Angaben über Prozent­ge­halte oder Mis­chungsver­hält­nisse unser­er Waren sind als unge­fähre Mit­tel­w­erte anzuse­hen. Einge­sandte Proben, mit Aus­nah­men von Arzneibuch-Ware, gel­ten als unge­fähre Typ­muster. Abwe­ichun­gen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Her­stel­lung der Ware und der Bes­tim­mung der Werte unver­mei­dlich sind, bleiben aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Der­lei Abwe­ichun­gen begrün­den keinen Sach­man­gel und berechti­gen nicht zum Schaden­er­satz. Soweit wir Erk­lärun­gen zu unseren Pro­duk­ten (auch in Form von Pro­duk­t­spez­i­fika­tio­nen, Pro­duk­tan­forderun­gen oder ver­gle­ich­baren Aus­sagen) abgeben, haben diese nur beschreiben­den Charak­ter und dienen lediglich der Infor­ma­tion des Kun­den. Sie stellen wed­er eine Zusage ein­er bes­timmten Pro­duk­teigen­schaft, Pro­duk­tbeschaf­fen­heit oder Ver­wen­dungs­fähigkeit noch eine Garantieerk­lärung dar. Der Kunde kann hier­aus keine Ansprüche gegen uns ableiten.

6.2 Anwen­dung­stech­nis­che Beratung geben wir nach bestem Wis­sen auf­grund des Standes unser­er Erfahrung und Ken­nt­nisse. Alle Angaben und Auskün­fte über Eig­nung und Anwen­dung unser­er Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eige­nen Prü­fun­gen und Versuchen.

6.3 Wir sich­ern kein­er­lei Ver­wen­dungs­fähigkeit der Pro­duk­te für beson­dere Ein­satzwecke oder Zielmärk­te des Kun­den zu. Insoweit trifft uns kein­er­lei Pflicht zur Beratung und Aufk­lärung. Für die Beach­tung geset­zlich­er oder behördlich­er Vorschriften bei Lagerung, Weit­er­trans­port und Ver­wen­dung sowie weit­erem Inverkehrbrin­gen unser­er Waren ist der Käufer nach den für ihn gel­tenden rechtlichen Bes­tim­mungen verantwortlich.

7. ERFÜLLUNGSORT

Erfül­lung­sort für alle sich aus dem Ver­tragsver­hält­nis ergeben­den Rechte und Pflicht­en ist Lüneburg.

8. GEFAHRÜBERGANG

8.1 Wird die Kauf­sache von dem Erfül­lung­sort der MAGNESIA GmbH aus auf Wun­sch des Käufers an einen anderen Ort ver­sandt, so geht — soweit nichts anderes vere­in­bart wurde — die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spedi­teur, dem Fracht­führer oder der son­st zur Aus­führung der Versendung bes­timmten Per­son oder Anstalt aus­geliefert wurde.

8.2 Bean­stan­dun­gen wegen Trans­ports­chä­den hat der Käufer unmit­tel­bar gegenüber dem Trans­portun­ternehmen unverzüglich, spätestens jedoch inner­halb der dafür vorge­se­henen beson­deren Fris­ten anzuzeigen und sich schriftlich bestäti­gen zu lassen.

8.3 Trans­portver­sicherung erfol­gt nur auf Wun­sch und zu Las­ten des Käufers. Die auf der Abgangssta­tion ermit­tel­ten Men­gen, Gewichts- und Stück­zahlen sind maßgebend.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware — soweit zumut­bar auch durch eine Probev­er­ar­beitung — bei Ein­gang unverzüglich auf Män­gel, Falschbe­liefer­ung und Men­gen­ab­we­ichun­gen zu untersuchen.

9.2 Bean­stan­dun­gen sind im Rah­men der han­del­srechtlichen Vorschriften (§ 377 HGB), spätestens aber inner­halb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei ver­bor­ge­nen Män­geln inner­halb von 8 Tagen nach ihrer Ent­deck­ung schriftlich zu erheben.

9.3 Die Gewährleis­tungs­frist beträgt 1 Jahr ab Liefer­ung oder Versendung.

9.4 Bei Gewährleis­tungsansprüchen wer­den wir nach unser­er Wahl zunächst Fehlmen­gen nach­liefern, Ersatz liefern oder nachbessern. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschla­gen oder wird sie unzu­mut­bar verzögert, so kann der Käufer Min­derung des Preis­es ver­lan­gen. Der Käufer kann die Rück­gängig­machung des Ver­trages ver­lan­gen, wenn zwis­chen den Ver­tragsparteien eine Eini­gung über die Min­derung nicht zus­tande kommt.

10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sämtliche ver­traglichen oder auf­grund son­sti­gen Rechts­grun­des erhobe­nen Ansprüche des Kun­den auf Schadenser­satz ein­schließlich des Ersatzes von Man­gelfolgeschä­den und Kosten von Rück­nah­men und Rück­rufen sind im Rah­men des geset­zlich Zuläs­si­gen aus­geschlossen, es sei denn, unser­er­seits liegen Vor­satz oder grobe Fahrläs­sigkeit vor. Der Haf­tungsauss­chluss gilt entsprechend für die per­sön­liche Haf­tung unser­er geset­zlichen Vertreter, der Mitar­beit­er und etwaiger Erfüllungsgehilfen.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Man­gels ander­weit­iger Vere­in­barun­gen hat die Zahlung ohne Abzug sofort nach Rech­nungser­halt zu erfolgen.

11.2 Ein vere­in­barter Skon­toabzug kann nur gewährt wer­den, wenn alle älteren fäl­li­gen Rech­nun­gen beglichen sind und der Käufer den offe­nen Rech­nungs­be­trag voll­ständig ausgleicht.

11.3 Der Käufer kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht inner­halb von 30 Tagen nach Fäl­ligkeit und Zugang der Rech­nung oder ein­er gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­stel­lung leistet.

11.4 Ist der Käufer in Verzug, so wer­den Verzugszin­sen in Höhe von neun Prozent­punk­ten über dem jew­eili­gen Basiszinssatz p.a. berech­net. Die Gel­tend­machung eines darüber­hin­aus­ge­hen­den oder weit­eren Schadens bleibt vorbehalten.

11.5 Aufrech­nung und Zurück­be­hal­tungsrechte kön­nen vom Käufer nur aus­geübt wer­den, sofern seine Gege­nansprüche recht­skräftig fest­gestellt oder unbe­strit­ten sind.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

12.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigen­tum der MAGNESIA GmbH bis zur voll­ständi­gen Bezahlung unser­er sämtlichen Forderun­gen gegen den Käufer.

12.2 Der Käufer darf über unsere Vor­be­haltsware nur im ordentlichen Geschäfts­gang ver­fü­gen, solange er seinen Verpflich­tun­gen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeit­ig nachkommt.

12.3 Bei der Ver­ar­beitung unser­er Ware gel­ten wir als Her­steller, die Ver­ar­beitung erfol­gt in unserem Auf­trag. Wir erwer­ben das Eigen­tum an den neuentste­hen­den Waren bzw. Miteigen­tum im Ver­hält­nis des Rech­nungswertes unser­er Waren zu den anderen ver­wen­de­ten Mate­ri­alien, während sich das Anwartschaft­srecht des Käufers an unser­er Ware in der neuen Sache fort­set­zt. Dies gilt auch im Falle der Verbindung und Vermischung.

12.4 Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Drit­ter auf die unter Eigen­tumsvor­be­halt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Gel­tend­machung unser­er Rechte erforder­lichen Auskün­fte zu geben und Unter­la­gen auszuhändigen.

12.5 Alle dem Käufer aus der Veräußerung oder Weit­er­ver­ar­beitung ent­stande­nen oder noch entste­hen­den Forderun­gen gegen seine Abnehmer oder andere geset­zliche Ansprüche, die unseren Eigen­tumsver­lust zur Folge haben, tritt der Käufer bere­its bei Auf­tragserteilung bis zur voll­ständi­gen Tilgung aller Forderun­gen aus der Geschäfts­beziehung mit allen Neben­recht­en im Umfang unseres Eigen­tum­san­teils an den verkauften oder weit­er­ver­ar­beit­eten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Käufer nimmt in diesem Falle den Kauf­preis nur als Treuhän­der in Emp­fang und verpflichtet sich, ihn sofort nach Emp­fang an uns abzuführen und bis dahin getren­nt von seinem Ver­mö­gen als Treuhän­der für uns aufzube­wahren. Das gle­iche gilt für Forderun­gen aus Ver­sicherungsverträ­gen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Drit­ter auf die an uns abge­trete­nen Forderun­gen mitzuteilen.

12.6 Der Käufer ist berechtigt, Freiga­be der Sicher­heit­en zu ver­lan­gen, soweit ihr real­isier­bar­er Wert den Wert der zu sich­ern­den Forderung um 20 % über­steigt. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seine Verpflich­tun­gen gegenüber der MAGNESIA GmbH ord­nungs­gemäß erfüllt. Auf Anforderung ist der Käufer verpflichtet, die Anschriften sein­er Abnehmer und die Höhe der Forderun­gen mit Rech­nungsab­schriften mitzuteilen.

12.7 Erfol­gt die Zahlung durch den Käufer nicht mehr ver­trags­gemäß, so kön­nen wir unbeschadet unser­er son­sti­gen Rechte vom Ver­trag zurück­treten und die Kauf­sache herausverlangen.

12.8 Der Käufer ver­sichert, dass er über die vor­beze­ich­neten, an uns abge­trete­nen Ansprüche noch nicht ander­weit­ig ver­fügt hat.

13. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT

13.1 Für alle sich aus dem Ver­tragsver­hält­nis ergeben­den Rechtsstre­it­igkeit­en bes­timmt sich der Gerichts­stand nach unserem Fir­men­sitz in Lüneb­urg, wenn der Käufer Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen ist. Im Übri­gen gel­ten die Gerichtsstände der ZPO.

13.2 Es find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des UNCITRAL bzw. UN Kaufrechts Anwen­dung. Soweit in Verträ­gen oder Verkaufs­bestä­ti­gun­gen Han­del­sklauseln ver­wen­det wer­den, gel­ten diese im Ver­ständ­nis der Incoterms der Inter­na­tionalen Han­del­skam­mer (ICC) in ihrer zum Zeit­punkt des Ver­tragss­chlusses gel­tenden Fassung.

14. DATENSCHUTZ

Der Käufer nimmt davon Ken­nt­nis, dass die im Rah­men der Geschäftsverbindung bekan­nt gewor­de­nen und benötigten Dat­en bei uns gemäß Daten­schutz­grund­verord­nung (EU)2016/679 und Bun­des­daten­schutzge­setz ver­ar­beit­et und genutzt werden.

Lüneb­urg, Mai 2023