Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen gel­ten für alle gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Magne­sia GmbH und deren Kun­den ein­schließ­lich Bera­tungs­leis­tun­gen, soweit kei­ne abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung besteht.

1.2 Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Käu­fers wer­den, selbst bei Kennt­nis, nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt. Spä­tes­tens mit der Annah­me der ers­ten Lie­fe­rung oder Bera­tungs­leis­tung erkennt der Kun­de unse­re All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen an. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB oder sons­ti­ge mit dem Kun­den geschlos­se­ne Ver­ein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder es wer­den, so bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt; anstel­le der unwirk­sa­men Klau­sel tritt eine Bestim­mung, die den wirt­schaft­li­chen Zie­len der Ver­trags­par­tei­en am nächs­ten kommt.

1.3 Die­se Bedin­gun­gen gel­ten nur gegen­über natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­so­nen oder rechts­fä­hi­gen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, die in Aus­übung einer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen Tätig­keit han­deln (Unter­neh­mern) sowie gegen­über juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts und öffent­lich-recht­li­chen Sondervermögen.

2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Nicht befris­te­te Ange­bo­te der Magne­sia GmbH erfol­gen in allen Tei­len frei­blei­bend und unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart. Sie stel­len die Auf­for­de­rung an den Käu­fer dar, sei­ner­seits ein Ange­bot zum Ver­trags­schluss abzugeben.

2.2 Ver­trä­ge kom­men durch unse­re schrift­li­che, per Text­form oder tele­kom­mu­ni­ka­tiv über­mit­tel­te Auf­trags­be­stä­ti­gung oder durch Auf­trags­durch­füh­rung zustande.

2.3 Münd­li­che sowie tele­fo­ni­sche Ver­ein­ba­run­gen, die nicht mit einem unse­rer Geschäfts­füh­rer oder Pro­ku­ris­ten getrof­fen wer­den, sind für uns nur ver­bind­lich, soweit sie schrift­lich oder per Text­form bestä­tigt wer­den. Die Voll­mach­ten unse­rer Mit­ar­bei­ter sind inso­weit beschränkt.

3. PREISE UND VERSAND

3.1 Man­gels ande­rer Ver­ein­ba­run­gen gel­ten für das Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unse­re Prei­se ein­schließ­lich Ver­pa­ckung ab Werk. Für die Berech­nung der Prei­se ist das jewei­li­ge Net­to Abga­be­ge­wicht maßgeblich.

3.2 Auf Wunsch des Käu­fers ver­sen­den wir die Ware auch an den vom Käu­fer bestimm­ten Ort. Die Ver­sand­kos­ten trägt der Käufer.

3.3 Wir behal­ten uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Ver­tra­ges Kos­ten­sen­kun­gen oder Kos­ten­er­hö­hun­gen auf­grund der Ände­rung von Roh­stoff­prei­sen oder Fracht­ta­ri­fen ein­tre­ten, unse­re Prei­se ent­spre­chend deren Ver­hält­nis am Gesamt­preis zu ändern. Soll­te dies der Fall sein, wird der Kun­de unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch 14 Tage vor Aus­lie­fe­rung davon in Kennt­nis gesetzt. Die Mehr­kos­ten wer­den wir dem Käu­fer auf Ver­lan­gen nach­wei­sen. Haben sich die Prei­se gegen­über dem Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses um mehr als 5 % erhöht, ist der Käu­fer berech­tigt, inner­halb von 7 Tagen nach Mit­tei­lung der Preis­er­hö­hung von der Bestel­lung zurückzutreten.

3.4 Die Lie­fe­rung erfolgt in han­dels­üb­li­cher Ver­pa­ckung nach unse­rem Ermes­sen. Trans­port- und alle sons­ti­gen nicht sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­gen Ver­pa­ckun­gen im Sin­ne des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234) wer­den nicht zurück­ge­nom­men; aus­ge­nom­men sind Palet­ten. Der Käu­fer über­nimmt auf eige­ne Kos­ten für uns die Zufüh­rung zur Wie­der­ver­wer­tung oder Ver­wer­tung der Ver­pa­ckun­gen. Nor­mal­pa­let­ten blei­ben in unse­rem Eigen­tum und sind Zug um Zug zurück­zu­ge­ben, oder es erfolgt eine Belas­tung zu Selbstkosten.

4. LIEFERZEIT, LIEFERUMFANG

4.1 Soweit Lie­fer­fris­ten nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich ver­ein­bart wer­den, sind ange­ge­be­ne Lie­fer­fris­ten nur als vor­aus­sicht­li­ches Lie­fer­da­tum zu ver­ste­hen und nicht ver­bind­lich. Fixe Lie­fer­ter­mi­ne bedür­fen zu ihrer Ver­bind­lich­keit unse­rer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Bestätigung.

4.2 Wir sind jeder­zeit zu Teil­lie­fe­run­gen und Teil­leis­tun­gen berechtigt.

5. HÖHERE GEWALT

5.1 Fäl­le höhe­rer Gewalt, ins­be­son­de­re Pan­de­mie, Streik, Aus­sper­rung, Krieg, Roh­stoff- und Ener­gie­man­gel, nicht von uns zu ver­tre­ten­de Betriebs- und Ver­kehrs­stö­run­gen sowie behin­dern­de hoheit­li­che Ver­fü­gun­gen sus­pen­die­ren die Ver­trags­ver­pflich­tun­gen der Par­tei­en um die Dau­er der Stö­rung und im Umfang ihrer Wir­kung, auch soweit sie die Durch­füh­rung des betrof­fe­nen Geschäfts auf abseh­ba­re Zeit unwirt­schaft­lich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fäl­le höhe­rer Gewalt bei unse­ren Lie­fe­ran­ten ein­tritt und eine ande­re Lie­fer­mög­lich­keit nicht bzw. nur unter unzu­mut­ba­ren Bedin­gun­gen besteht.

5.2 Über­schrei­ten die sich dar­aus erge­ben­den Ver­zö­ge­run­gen den Zeit­raum von sechs Wochen, so sind bei­de Ver­trags­part­ner berech­tigt, hin­sicht­lich des betrof­fe­nen Leis­tungs­um­fangs vom Ver­trag zurückzutreten.

5.3 Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den sind in den Fäl­len höhe­rer Gewalt ausgeschlossen.

6. QUALITÄTSANGABEN

6.1 Anga­ben über Pro­zent­ge­hal­te oder Mischungs­ver­hält­nis­se unse­rer Waren sind als unge­fäh­re Mit­tel­wer­te anzu­se­hen. Ein­ge­sand­te Pro­ben, mit Aus­nah­men von Arz­nei­buch-Ware, gel­ten als unge­fäh­re Typ­mus­ter. Abwei­chun­gen, wie sie trotz aller Sorg­falt bei der Her­stel­lung der Ware und der Bestim­mung der Wer­te unver­meid­lich sind, blei­ben aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Der­lei Abwei­chun­gen begrün­den kei­nen Sach­man­gel und berech­ti­gen nicht zum Scha­den­er­satz. Soweit wir Erklä­run­gen zu unse­ren Pro­duk­ten (auch in Form von Pro­dukt­spe­zi­fi­ka­tio­nen, Pro­dukt­an­for­de­run­gen oder ver­gleich­ba­ren Aus­sa­gen) abge­ben, haben die­se nur beschrei­ben­den Cha­rak­ter und die­nen ledig­lich der Infor­ma­ti­on des Kun­den. Sie stel­len weder eine Zusa­ge einer bestimm­ten Pro­duk­tei­gen­schaft, Pro­dukt­be­schaf­fen­heit oder Ver­wen­dungs­fä­hig­keit noch eine Garan­tie­er­klä­rung dar. Der Kun­de kann hier­aus kei­ne Ansprü­che gegen uns ableiten.

6.2 Anwen­dungs­tech­ni­sche Bera­tung geben wir nach bes­tem Wis­sen auf­grund des Stan­des unse­rer Erfah­rung und Kennt­nis­se. Alle Anga­ben und Aus­künf­te über Eig­nung und Anwen­dung unse­rer Waren sind jedoch unver­bind­lich und befrei­en den Käu­fer nicht von eige­nen Prü­fun­gen und Versuchen.

6.3 Wir sichern kei­ner­lei Ver­wen­dungs­fä­hig­keit der Pro­duk­te für beson­de­re Ein­satzwe­cke oder Ziel­märk­te des Kun­den zu. Inso­weit trifft uns kei­ner­lei Pflicht zur Bera­tung und Auf­klä­rung. Für die Beach­tung gesetz­li­cher oder behörd­li­cher Vor­schrif­ten bei Lage­rung, Wei­ter­trans­port und Ver­wen­dung sowie wei­te­rem Inver­kehr­brin­gen unse­rer Waren ist der Käu­fer nach den für ihn gel­ten­den recht­li­chen Bestim­mun­gen verantwortlich.

7. ERFÜLLUNGSORT

Erfül­lungs­ort für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Rech­te und Pflich­ten ist Lüneburg.

8. GEFAHRÜBERGANG

8.1 Wird die Kauf­sa­che von dem Erfül­lungs­ort der MAGNESIA GmbH aus auf Wunsch des Käu­fers an einen ande­ren Ort ver­sandt, so geht — soweit nichts ande­res ver­ein­bart wur­de — die Gefahr auf den Käu­fer über, sobald die Ware dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert wurde.

8.2 Bean­stan­dun­gen wegen Trans­port­schä­den hat der Käu­fer unmit­tel­bar gegen­über dem Trans­port­un­ter­neh­men unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb der dafür vor­ge­se­he­nen beson­de­ren Fris­ten anzu­zei­gen und sich schrift­lich bestä­ti­gen zu lassen.

8.3 Trans­port­ver­si­che­rung erfolgt nur auf Wunsch und zu Las­ten des Käu­fers. Die auf der Abgangs­sta­ti­on ermit­tel­ten Men­gen, Gewichts- und Stück­zah­len sind maßgebend.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Der Käu­fer hat die gelie­fer­te Ware — soweit zumut­bar auch durch eine Pro­be­ver­ar­bei­tung — bei Ein­gang unver­züg­lich auf Män­gel, Falsch­be­lie­fe­rung und Men­gen­ab­wei­chun­gen zu untersuchen.

9.2 Bean­stan­dun­gen sind im Rah­men der han­dels­recht­li­chen Vor­schrif­ten (§ 377 HGB), spä­tes­tens aber inner­halb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei ver­bor­ge­nen Män­geln inner­halb von 8 Tagen nach ihrer Ent­de­ckung schrift­lich zu erheben.

9.3 Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt 1 Jahr ab Lie­fe­rung oder Versendung.

9.4 Bei Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen wer­den wir nach unse­rer Wahl zunächst Fehl­men­gen nach­lie­fern, Ersatz lie­fern oder nach­bes­sern. Ist Nach­bes­se­rung oder Ersatz nicht mög­lich oder end­gül­tig fehl­ge­schla­gen oder wird sie unzu­mut­bar ver­zö­gert, so kann der Käu­fer Min­de­rung des Prei­ses ver­lan­gen. Der Käu­fer kann die Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­tra­ges ver­lan­gen, wenn zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en eine Eini­gung über die Min­de­rung nicht zustan­de kommt.

10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sämt­li­che ver­trag­li­chen oder auf­grund sons­ti­gen Rechts­grun­des erho­be­nen Ansprü­che des Kun­den auf Scha­dens­er­satz ein­schließ­lich des Ersat­zes von Man­gel­fol­ge­schä­den und Kos­ten von Rück­nah­men und Rück­ru­fen sind im Rah­men des gesetz­lich Zuläs­si­gen aus­ge­schlos­sen, es sei denn, unse­rer­seits lie­gen Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit vor. Der Haf­tungs­aus­schluss gilt ent­spre­chend für die per­sön­li­che Haf­tung unse­rer gesetz­li­chen Ver­tre­ter, der Mit­ar­bei­ter und etwa­iger Erfüllungsgehilfen.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Man­gels ander­wei­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen hat die Zah­lung ohne Abzug sofort nach Rech­nungs­er­halt zu erfolgen.

11.2 Ein ver­ein­bar­ter Skon­to­ab­zug kann nur gewährt wer­den, wenn alle älte­ren fäl­li­gen Rech­nun­gen begli­chen sind und der Käu­fer den offe­nen Rech­nungs­be­trag voll­stän­dig ausgleicht.

11.3 Der Käu­fer kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spä­tes­tens in Ver­zug, wenn er nicht inner­halb von 30 Tagen nach Fäl­lig­keit und Zugang der Rech­nung oder einer gleich­wer­ti­gen Zah­lungs­auf­stel­lung leistet.

11.4 Ist der Käu­fer in Ver­zug, so wer­den Ver­zugs­zin­sen in Höhe von neun Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz p.a. berech­net. Die Gel­tend­ma­chung eines dar­über­hin­aus­ge­hen­den oder wei­te­ren Scha­dens bleibt vorbehalten.

11.5 Auf­rech­nung und Zurück­be­hal­tungs­rech­te kön­nen vom Käu­fer nur aus­ge­übt wer­den, sofern sei­ne Gegen­an­sprü­che rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder unbe­strit­ten sind.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

12.1 Die gelie­fer­te Ware bleibt Eigen­tum der MAGNESIA GmbH bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unse­rer sämt­li­chen For­de­run­gen gegen den Käufer.

12.2 Der Käu­fer darf über unse­re Vor­be­halts­wa­re nur im ordent­li­chen Geschäfts­gang ver­fü­gen, solan­ge er sei­nen Ver­pflich­tun­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit uns recht­zei­tig nachkommt.

12.3 Bei der Ver­ar­bei­tung unse­rer Ware gel­ten wir als Her­stel­ler, die Ver­ar­bei­tung erfolgt in unse­rem Auf­trag. Wir erwer­ben das Eigen­tum an den neu­ent­ste­hen­den Waren bzw. Mit­ei­gen­tum im Ver­hält­nis des Rech­nungs­wer­tes unse­rer Waren zu den ande­ren ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en, wäh­rend sich das Anwart­schafts­recht des Käu­fers an unse­rer Ware in der neu­en Sache fort­setzt. Dies gilt auch im Fal­le der Ver­bin­dung und Vermischung.

12.4 Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, uns unver­züg­lich Zugrif­fe Drit­ter auf die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te Ware mit­zu­tei­len und die zur Gel­tend­ma­chung unse­rer Rech­te erfor­der­li­chen Aus­künf­te zu geben und Unter­la­gen auszuhändigen.

12.5 Alle dem Käu­fer aus der Ver­äu­ße­rung oder Wei­ter­ver­ar­bei­tung ent­stan­de­nen oder noch ent­ste­hen­den For­de­run­gen gegen sei­ne Abneh­mer oder ande­re gesetz­li­che Ansprü­che, die unse­ren Eigen­tums­ver­lust zur Fol­ge haben, tritt der Käu­fer bereits bei Auf­trags­er­tei­lung bis zur voll­stän­di­gen Til­gung aller For­de­run­gen aus der Geschäfts­be­zie­hung mit allen Neben­rech­ten im Umfang unse­res Eigen­tums­an­teils an den ver­kauf­ten oder wei­ter­ver­ar­bei­te­ten Waren zur Siche­rung an uns ab. Der Käu­fer nimmt in die­sem Fal­le den Kauf­preis nur als Treu­hän­der in Emp­fang und ver­pflich­tet sich, ihn sofort nach Emp­fang an uns abzu­füh­ren und bis dahin getrennt von sei­nem Ver­mö­gen als Treu­hän­der für uns auf­zu­be­wah­ren. Das glei­che gilt für For­de­run­gen aus Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen. Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, uns unver­züg­lich Zugrif­fe Drit­ter auf die an uns abge­tre­te­nen For­de­run­gen mitzuteilen.

12.6 Der Käu­fer ist berech­tigt, Frei­ga­be der Sicher­hei­ten zu ver­lan­gen, soweit ihr rea­li­sier­ba­rer Wert den Wert der zu sichern­den For­de­rung um 20 % über­steigt. Der Käu­fer ist zur Ein­zie­hung der For­de­rung berech­tigt, solan­ge er sei­ne Ver­pflich­tun­gen gegen­über der MAGNESIA GmbH ord­nungs­ge­mäß erfüllt. Auf Anfor­de­rung ist der Käu­fer ver­pflich­tet, die Anschrif­ten sei­ner Abneh­mer und die Höhe der For­de­run­gen mit Rech­nungs­ab­schrif­ten mitzuteilen.

12.7 Erfolgt die Zah­lung durch den Käu­fer nicht mehr ver­trags­ge­mäß, so kön­nen wir unbe­scha­det unse­rer sons­ti­gen Rech­te vom Ver­trag zurück­tre­ten und die Kauf­sa­che herausverlangen.

12.8 Der Käu­fer ver­si­chert, dass er über die vor­be­zeich­ne­ten, an uns abge­tre­te­nen Ansprü­che noch nicht ander­wei­tig ver­fügt hat.

13. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT

13.1 Für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Rechts­strei­tig­kei­ten bestimmt sich der Gerichts­stand nach unse­rem Fir­men­sitz in Lüne­burg, wenn der Käu­fer Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist. Im Übri­gen gel­ten die Gerichts­stän­de der ZPO.

13.2 Es fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UNCITRAL bzw. UN Kauf­rechts Anwen­dung. Soweit in Ver­trä­gen oder Ver­kaufs­be­stä­ti­gun­gen Han­dels­klau­seln ver­wen­det wer­den, gel­ten die­se im Ver­ständ­nis der Inco­terms der Inter­na­tio­na­len Han­dels­kam­mer (ICC) in ihrer zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gel­ten­den Fassung.

14. DATENSCHUTZ

Der Käu­fer nimmt davon Kennt­nis, dass die im Rah­men der Geschäfts­ver­bin­dung bekannt gewor­de­nen und benö­tig­ten Daten bei uns gemäß Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU)2016/679 und Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ver­ar­bei­tet und genutzt werden.

Lüne­burg, Mai 2023