Änderungen im Handel mit Großbritannien
ab 01. Februar 2020

Ab dem 01. Jan­u­ar 2021 wird Großbri­tan­nien für EU-Mit­glieder als Drit­t­land betra­chtet, da es den europäis­chen Bin­nen­markt ver­lässt. Dies bedeutet, dass sowohl die EU als auch Großbri­tan­nien die üblichen Drit­t­land­szoll­sätze auf EU-Waren anwen­den werden.

Um sich auf diese Änderun­gen vorzu­bere­it­en, gilt ab dem 01. Feb­ru­ar 2020 eine Über­gangs­frist. Wir empfehlen Ihnen, die unten genan­nten Ressourcen zu nutzen, um sich darüber­hin­aus auf Effek­te des sog. Brex­its vorzubereiten:

  • Das britis­che Web­por­tal „GOV.UK“ bietet maßgeschnei­derte Infor­ma­tio­nen für Unternehmen nach Aus­füllen eines kurzen Fragebogens.
  • Die IHK-Web­site bietet eine Check­liste, die die all­ge­mein wichti­gen Punk­te klärt.

Zusät­zlich hat die MAGNESIA GmbH ein offizielles Schreiben ver­fasst, das auf die wichtig­sten Fra­gen in dieser unsicheren Sit­u­a­tion einge­ht. Bei Bedarf stellen wir Ihnen dieses gerne zur Ver­fü­gung. Bleiben Sie informiert und bere­it­en Sie sich auf die bevorste­hen­den Änderun­gen vor.

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