Ab dem 01. Januar 2021 wird Groß­bri­tan­ni­en für EU-Mit­glie­der als Dritt­land betrach­tet, da es den euro­päi­schen Bin­nen­markt ver­lässt. Dies bedeu­tet, dass sowohl die EU als auch Groß­bri­tan­ni­en die übli­chen Dritt­lands­zoll­sät­ze auf EU-Waren anwen­den werden.

Um sich auf diese Ände­run­gen vor­zu­be­rei­ten, gilt ab dem 01. Februar 2020 eine Über­gangs­frist. Wir emp­feh­len Ihnen, die unten genann­ten Res­sour­cen zu nutzen, um sich dar­über­hin­aus auf Effekte des sog. Brexits vorzubereiten:

  • Das bri­ti­sche Web­por­tal „GOV.UK“ bietet maß­ge­schnei­der­te Infor­ma­tio­nen für Unter­neh­men nach Aus­fül­len eines kurzen Fragebogens.
  • Die IHK-Website bietet eine Check­lis­te, die die all­ge­mein wich­ti­gen Punkte klärt.

Zusätz­lich hat die MAGNESIA GmbH ein offi­zi­el­les Schrei­ben ver­fasst, das auf die wich­tigs­ten Fragen in dieser unsi­che­ren Situa­ti­on eingeht. Bei Bedarf stellen wir Ihnen dieses gerne zur Ver­fü­gung. Bleiben Sie infor­miert und berei­ten Sie sich auf die bevor­ste­hen­den Ände­run­gen vor.