Änderungen im Handel mit Großbritannien
ab 01. Februar 2020
Ab dem 01. Januar 2021 wird Großbritannien für EU-Mitglieder als Drittland betrachtet, da es den europäischen Binnenmarkt verlässt. Dies bedeutet, dass sowohl die EU als auch Großbritannien die üblichen Drittlandszollsätze auf EU-Waren anwenden werden.
Um sich auf diese Änderungen vorzubereiten, gilt ab dem 01. Februar 2020 eine Übergangsfrist. Wir empfehlen Ihnen, die unten genannten Ressourcen zu nutzen, um sich darüberhinaus auf Effekte des sog. Brexits vorzubereiten:
- Das britische Webportal „GOV.UK“ bietet maßgeschneiderte Informationen für Unternehmen nach Ausfüllen eines kurzen Fragebogens.
- Die IHK-Website bietet eine Checkliste, die die allgemein wichtigen Punkte klärt.
Zusätzlich hat die MAGNESIA GmbH ein offizielles Schreiben verfasst, das auf die wichtigsten Fragen in dieser unsicheren Situation eingeht. Bei Bedarf stellen wir Ihnen dieses gerne zur Verfügung. Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich auf die bevorstehenden Änderungen vor.