EU-Zulassung
für Trimagnesiumdicitrat

Ab dem 12. Feb­ru­ar 2024 ist Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat, in der EU offiziell als Lebens­mit­telzusatzstoff mit der E‑Nummer E 345 (i) zuge­lassen. Diese Aktu­al­isierung der Verord­nung (EG) 1333/2008 eröffnet der Nahrungsergänzungsmit­telin­dus­trie span­nende Möglichkeiten.

Was bedeutet das für Sie?

Die Beantra­gung und Zulas­sung von Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat als Lebens­mit­telzusatzstoff (auch bekan­nt als E‑Nummer) stan­dar­d­isiert und regelt die EU-weite Ver­wen­dung dieses min­er­alis­chen Rohstoffs. Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhdyrat kann nun als Zusatzstoff in fes­ten oder kaubaren Nahrungsergänzungsmit­teln nach den zuge­lasse­nen Kri­te­rien ver­wen­det werden.

Tech­nis­che Details zum Produkt

Name: Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhdy­drat
Chemis­che Formel: C12H10Mg3O14
Moleku­largewicht: 451,11 g/mol
Mag­ne­siumge­halt: ca. 15 %.
EINECS-Num­mer: 222–093‑9
E‑Nummer: E 345 (i)

MAGNESIA bietet ver­schiedene Qual­itäten von Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat, die den Anforderun­gen als Lebens­mit­telzusatzstoff entsprechen.

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