EU-Zulassung
für Trimagnesiumdicitrat
Ab dem 12. Februar 2024 ist Trimagnesiumdicitrat, anhydrat, in der EU offiziell als Lebensmittelzusatzstoff mit der E‑Nummer E 345 (i) zugelassen. Diese Aktualisierung der Verordnung (EG) 1333/2008 eröffnet der Nahrungsergänzungsmittelindustrie spannende Möglichkeiten.
Was bedeutet das für Sie?
Die Beantragung und Zulassung von Trimagnesiumdicitrat, anhydrat als Lebensmittelzusatzstoff (auch bekannt als E‑Nummer) standardisiert und regelt die EU-weite Verwendung dieses mineralischen Rohstoffs. Trimagnesiumdicitrat, anhdyrat kann nun als Zusatzstoff in festen oder kaubaren Nahrungsergänzungsmitteln nach den zugelassenen Kriterien verwendet werden.
Technische Details zum Produkt
Name: Trimagnesiumdicitrat, anhdydrat
Chemische Formel: C12H10Mg3O14
Molekulargewicht: 451,11 g/mol
Magnesiumgehalt: ca. 15 %.
EINECS-Nummer: 222–093‑9
E‑Nummer: E 345 (i)
MAGNESIA bietet verschiedene Qualitäten von Trimagnesiumdicitrat, anhydrat, die den Anforderungen als Lebensmittelzusatzstoff entsprechen.