TRIMAGNESIUMDICITRAT
ALS LEBENSMITTELZUSATZSTOFF
Was ist Trimagnesiumdicitrat?
Trimagnesiumdicitrat, anhydrat ist eine chemische Verbindung, die seit langer Zeit für die Magnesiumanreicherung von Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmitteln verwendet wird. Es ist auch bekannt als Tri-Magnesiumcitrat, Magnesiumcitrat tertiär, Magnesiumcitrat, dreibasisch oder neutrales Magnesiumcitrat
Die Summenformel lautet C12H10Mg3O14 und das Molekulargewicht beträgt 451,11 g/mol. Bei Trimagnesiumdicitrat handelt es sich um ein weißes Pulver, das in Wasser löslich ist und einen pH-Wert von etwa 7 hat. Trimagnesiumdicitrat wasserfrei enthält etwa 15 % Magnesium.
Ab Februar 2024 kann Trimagnesiumdicitrat auch als Lebensmittelzusatzstoff mit der E‑Nummer „E 345 (i)“ in Nahrungsergänzungsmitteln in fester oder kaubarer Form eingesetzt werden, um kleinere Restwassermengen zu binden.
Namen: Trimagnesiumdicitrat wasserfrei, Magnesiumcitrat tertiär, Tri-Magnesiumcitrat
Summenformel: C12H10Mg3O14
Molekulargewicht: 451,11 g/mol.
Magnesiumgehalt: circa 15 %
E‑Nummer: E 345 (i)
Warum wurde für Trimagnesiumdicitrat,anhydrat eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff beantragt?
Lebensmittelzusatzstoffe sind Substanzen, die Lebensmitteln bewusst zugesetzt werden, um bestimmte technologische oder sensorische Eigenschaften zu erfüllen, z.B. Konservierung, Färbung, Säureregulierung, Stabilisierung oder Textur.
Durch die Beantragung und Zulassung von Trimagnesiumdicitrat, anhydrat als Lebensmittelzusatzstoff (auch bekannt als E‑Nummer) wird eine neue Nutzungsmöglichkeit dieses mineralischen Rohstoffs innerhalb der europäischen Nahrungsergänzungsindustrie eröffnet. Auf dieser Basis wird der freie Verkehr von Supplements innerhalb der Europäischen Union erleichtert.
Die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen wird unter anderem durch die EFSA (European Food Safety Authority) geprüft, bewertet und somit sichergestellt.
Aus Verbrauchersicht ergibt sich der Vorteil, dass die Verwendung von Trimagnesiumdicitrat, anhydrat in Nahrungsergänzungsmitteln nun reguliert ist. Das bedeutet, dass Kennzeichnungspflichten, Höchstmengen und spezielle Rohstoffeigenschaften rund um Trimagnesiumdicitrat, anhydrat von den Herstellern eingehalten werden müssen.
Welche EU-Verordnung regelt die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen?
Die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union (EU) wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Diese Verordnung legt die Bedingungen für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU fest und harmonisiert die Bestimmungen in den Mitgliedstaaten. Die entsprechenden Spezifikationsparameter werden in der zugehörigen Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgeführt.
Was hat die Registrierung als Lebensmittelzusatzstoff für Folgen?
Im Zuge der Beantragung eines Rohstoffs als Lebensmittelzusatzstoff macht der Antragsteller auch einen Spezifikationsvorschlag, in dem die chemischen und teilweise auch physikalischen Eigenschaften des Rohstoffs aufgeführt sind. Im Falle einer Zulassung durch die Behörden auf Basis dieser Produkteigenschaften, müssen künftig alle Produkte auf dem Markt diese Kriterien erfüllen, sofern sie denn für die beantragten Anwendungsgebiete eingesetzt werden sollen.
Konkret am Beispiel von Trimagnesiumdicitrat, anhydrat bedeutet das, dass künftig nur Trimagnesiumdicitrate in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden dürfen, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen.
Neben der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff darf das Trimagnesiumdicitrat, anhydrat auch weiterhin zur Magnesiumanreicherung von Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln ein gesetzt werden. Die beiden Anreicherungsverordnungen Richtlinie 2002/46/EG für Nahrungsergänzungsmittel und Verordnung (EG) Nr. 1925/2008 für Lebensmittel geben an, welche Reinheitskriterien die eingesetzten Mineralstoffe haben müssen. Vor Einführung der E‑Nummer für das Trimagnesiumdicitrat, anhydrat konnten Qualitäten mit Reinheitskriterien eingesetzt werden, die von internationalen Gremien empfohlen werden. Durch den Erlass der Spezifikation muss man für die Anreicherung Produkte einsetzen, die für die Herstellung von Lebensmitteln durch die Gemeinschaftsvorschrift geregelt werden. Dies bedeutet, dass für die Anreicherung die E‑Nummer für das Trimagnesiumdicitrat, anhydrat verpflichtend ist.
Andere Formen von Magnesiumcitrat, wie z.B. Tri-Magnesiumcitrat 9‑hydrat oder Monomagnesium Citrat sind davon nicht betroffen.
Trimagnesiumdicitrat von MAGNESIA als E 345(i)
Als Distributor für mineralische Rohstoffe können wir Ihnen ein Trimagnesiumdicitrat anbieten, welches den Kriterien als Lebensmittelzusatzstoff E 345 (i) entspricht. Sie können somit die Magnesiumanreicherung für Ihre Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel gem. aktueller Verordnungen sicherstellen.
E Nummer | 345 (i) |
Synonyme | Magnesiumcitrat; Tri-Magnesiumcitrat |
Einecs | 222–093‑9 |
Chemische Bezeichnung | Trimagnesiumbis(2‑hydroxypropan‑1,2,3‑tricarboxylat), wasserfrei |
Chemische Formel | (C6H5O7)2Mg3 |
Molmasse | 451,12 (wasserfrei) |
Gehalt | 15,0–16,5 % Mg in der Trockenmasse gleich 92,8–102,1 % wasserfreiem Trimagnesiumdicitrat |
Beschreibung | Weißes oder annähernd weißes, feines, leicht hygroskopisches Pulver |
Erscheinung einer Lösung | Nicht schillernder als Referenz-Suspension III und nicht intensiver gefärbt als Referenz-Lösung Y7 oder BY6 |
Citrat-Test | positiv |
Magnesium-Test | positiv |
pH-Wert (5%ige Lösung) | 6,0–8,5 |
Löslichkeit | Wasserlöslich, praktisch unlöslich in Ethanol (96 %), löst sich in verdünnter Salzsäure. |
Partikelgröße | Mittels RTEM — Median-Partikeldurchmesser (D50) (anzahlspezifisch) mindestens 130 nm Mittels Laserbeugung — Median-Partikeldurchmesser (D50) (massenspezifisch) mindestens 50 μm |
Trimagnesiumdicitrat von MAGNESIA als E 345 (i)
Als Distributor für mineralische Rohstoffe können wir Ihnen ein Trimagnesiumdicitrat anbieten, welches den Kriterien als Lebensmittelzusatzstoff E 345 (i) entspricht. Sie können somit die Magnesiumanreicherung für Ihre Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel gem. aktueller Verordnungen sicherstellen.
Trimagnesiumdicitrat
Eignung als Lebensmittelzusatzstoff E 345 (i)
Für den Einsatz in Lebens- sowie Nahrungsergänzungsmitteln
Ab 20 kg
Ab sofort verfügbar
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Trimagnesiumdicitrat, anhydrat
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