TRIMAGNESIUMDICITRAT
ALS LEBENSMITTELZUSATZSTOFF

Was ist Trimagnesiumdicitrat?

Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat ist eine chemis­che Verbindung, die seit langer Zeit für die Mag­ne­siu­man­re­icherung von Nahrungsergänzungsmit­tel und Lebens­mit­teln ver­wen­det wird. Es ist auch bekan­nt als Tri-Mag­ne­sium­c­i­trat, Mag­ne­sium­c­i­trat ter­tiär, Mag­ne­sium­c­i­trat, dreiba­sisch oder neu­trales Magnesiumcitrat

Die Sum­men­formel lautet C12H10Mg3O14 und das Moleku­largewicht beträgt 451,11 g/mol. Bei Tri­mag­ne­siumdic­i­trat han­delt es sich um ein weißes Pul­ver, das in Wass­er lös­lich ist und einen pH-Wert von etwa 7 hat. Tri­mag­ne­siumdic­i­trat wasser­frei enthält etwa 15 % Magnesium.

Ab Feb­ru­ar 2024 kann Tri­mag­ne­siumdic­i­trat auch als Lebens­mit­telzusatzstoff mit der E‑Nummer „E 345 (i)“ in Nahrungsergänzungsmit­teln in fes­ter oder kaubar­er Form einge­set­zt wer­den, um kleinere Rest­wasser­men­gen zu binden.

Namen: Tri­mag­ne­siumdic­i­trat wasser­frei, Mag­ne­sium­c­i­trat ter­tiär, Tri-Magnesiumcitrat

Sum­men­formel: C12H10Mg3O14

Moleku­largewicht: 451,11 g/mol.

Mag­ne­siumge­halt: cir­ca 15 %

E‑Nummer: E 345 (i)

Warum wurde für Trimagnesiumdicitrat,anhydrat eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff beantragt?

Lebens­mit­telzusatzstoffe sind Sub­stanzen, die Lebens­mit­teln bewusst zuge­set­zt wer­den, um bes­timmte tech­nol­o­gis­che oder sen­sorische Eigen­schaften zu erfüllen, z.B. Kon­servierung, Fär­bung, Säur­ereg­ulierung, Sta­bil­isierung oder Textur.

Durch die Beantra­gung und Zulas­sung von Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat als Lebens­mit­telzusatzstoff (auch bekan­nt als E‑Nummer) wird eine neue Nutzungsmöglichkeit dieses min­er­alis­chen Rohstoffs inner­halb der europäis­chen Nahrungsergänzungsin­dus­trie eröffnet. Auf dieser Basis wird der freie Verkehr von Sup­ple­ments inner­halb der Europäis­chen Union erleichtert.

Die Sicher­heit von Lebens­mit­telzusatzstof­fen wird unter anderem durch die EFSA (Euro­pean Food Safe­ty Author­i­ty) geprüft, bew­ertet und somit sichergestellt.

Aus Ver­brauch­er­sicht ergibt sich der Vorteil, dass die Ver­wen­dung von Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat in Nahrungsergänzungsmit­teln nun reg­uliert ist. Das bedeutet, dass Kennze­ich­nungspflicht­en, Höch­st­men­gen und spezielle Rohstof­feigen­schaften rund um Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat von den Her­stellern einge­hal­ten wer­den müssen.

Welche EU-Verordnung regelt die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen?

Die Zulas­sung von Lebens­mit­telzusatzstof­fen in der Europäis­chen Union (EU) wird durch die Verord­nung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebens­mit­telzusatzstoffe geregelt. Diese Verord­nung legt die Bedin­gun­gen für die Ver­wen­dung von Lebens­mit­telzusatzstof­fen in der EU fest und har­mon­isiert die Bes­tim­mungen in den Mit­glied­staat­en. Die entsprechen­den Spez­i­fika­tion­spa­ra­me­ter wer­den in der zuge­höri­gen Verord­nung (EU) Nr. 231/2012 aufgeführt.

Was hat die Registrierung als Lebensmittelzusatzstoff für Folgen?

Im Zuge der Beantra­gung eines Rohstoffs als Lebens­mit­telzusatzstoff macht der Antrag­steller auch einen Spez­i­fika­tionsvorschlag, in dem die chemis­chen und teil­weise auch physikalis­chen Eigen­schaften des Rohstoffs aufge­führt sind. Im Falle ein­er Zulas­sung durch die Behör­den auf Basis dieser Pro­duk­teigen­schaften, müssen kün­ftig alle Pro­duk­te auf dem Markt diese Kri­te­rien erfüllen, sofern sie denn für die beantragten Anwen­dungs­ge­bi­ete einge­set­zt wer­den sollen.

Konkret am Beispiel von Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat bedeutet das, dass kün­ftig nur Tri­mag­ne­siumdic­i­trate in Nahrungsergänzungsmit­teln einge­set­zt wer­den dür­fen, die den nach­fol­gen­den Kri­te­rien entsprechen.

Neben der Ver­wen­dung als Lebens­mit­telzusatzstoff darf das Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat auch weit­er­hin zur Mag­ne­siu­man­re­icherung von Nahrungsergänzungs- und Lebens­mit­teln ein geset­zt wer­den. Die bei­den Anre­icherungsverord­nun­gen Richtlin­ie 2002/46/EG für Nahrungsergänzungsmit­tel und Verord­nung (EG) Nr. 1925/2008 für Lebens­mit­tel geben an, welche Rein­heit­skri­te­rien die einge­set­zten Min­er­al­stoffe haben müssen. Vor Ein­führung der E‑Nummer für das Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat kon­nten Qual­itäten mit Rein­heit­skri­te­rien einge­set­zt wer­den, die von inter­na­tionalen Gremien emp­fohlen wer­den. Durch den Erlass der Spez­i­fika­tion muss man für die Anre­icherung Pro­duk­te ein­set­zen, die für die Her­stel­lung von Lebens­mit­teln durch die Gemein­schaftsvorschrift geregelt wer­den. Dies bedeutet, dass für die Anre­icherung die E‑Nummer für das Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhy­drat verpflich­t­end ist.

Andere For­men von Mag­ne­sium­c­i­trat, wie z.B. Tri-Mag­ne­sium­c­i­trat 9‑hydrat oder Mono­mag­ne­sium Cit­rat sind davon nicht betroffen.

Trimagnesiumdicitrat von MAGNESIA als E 345(i)

Als Dis­trib­u­tor für min­er­alis­che Rohstoffe kön­nen wir Ihnen ein Tri­mag­ne­siumdic­i­trat anbi­eten, welch­es den Kri­te­rien als Lebens­mit­telzusatzstoff E 345 (i) entspricht. Sie kön­nen somit die Mag­ne­siu­man­re­icherung für Ihre Nahrungsergänzungs- und Lebens­mit­tel gem. aktueller Verord­nun­gen sicherstellen.

E Num­mer345 (i)
Syn­onymeMag­ne­sium­c­i­trat; Tri-Magnesiumcitrat
Einecs222–093‑9
Chemis­che BezeichnungTrimagnesiumbis(2‑hydroxypropan‑1,2,3‑tricarboxylat), wasser­frei
Chemis­che Formel(C6H5O7)2Mg3
Mol­masse451,12 (wasser­frei)
Gehalt15,0–16,5 % Mg in der Trock­en­masse gle­ich 92,8–102,1 % wasser­freiem Trimagnesiumdicitrat
Beschrei­bungWeißes oder annäh­ernd weißes, feines, leicht hygroskopis­ches Pulver
Erschei­n­ung ein­er LösungNicht schillern­der als Ref­erenz-Sus­pen­sion III und nicht inten­siv­er gefärbt als Ref­erenz-Lösung Y7 oder BY6
Cit­rat-Testpos­i­tiv
Mag­ne­sium-Testpos­i­tiv
pH-Wert (5%ige Lösung)6,0–8,5
Lös­lichkeitWasser­lös­lich, prak­tisch unlös­lich in Ethanol (96 %), löst sich in verdün­nter Salzsäure.
Par­tikel­größeMit­tels RTEM — Medi­an-Par­tikel­durchmess­er (D50) (anzahlspez­i­fisch) min­destens 130 nm Mit­tels Laser­beu­gung — Medi­an-Par­tikel­durchmess­er (D50) (massen­spez­i­fisch) min­destens 50 μm

Trimagnesiumdicitrat von MAGNESIA als E 345 (i)

Als Dis­trib­u­tor für min­er­alis­che Rohstoffe kön­nen wir Ihnen ein Tri­mag­ne­siumdic­i­trat anbi­eten, welch­es den Kri­te­rien als Lebens­mit­telzusatzstoff E 345 (i) entspricht. Sie kön­nen somit die Mag­ne­siu­man­re­icherung für Ihre Nahrungsergänzungs- und Lebens­mit­tel gem. aktueller Verord­nun­gen sicherstellen.

Tri­mag­ne­siumdic­i­trat

Eig­nung als Lebens­mit­telzusatzstoff E 345 (i)

Für den Ein­satz in Lebens- sowie Nahrungsergänzungsmitteln

Ab 20 kg

Ab sofort verfügbar

Produktspezifikationen herunterladen

Tri­mag­ne­siumdic­i­trat, anhydrat

Spez­i­fika­tion für Artikel­num­mer 6416450

Spez­i­fika­tion für Artikel­num­mer 6416451

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