Was ist Trimagnesiumdicitrat?

Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat ist eine che­mi­sche Ver­bin­dung, die seit langer Zeit für die Magne­si­um­an­rei­che­rung von Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel und Lebens­mit­teln ver­wen­det wird. Es ist auch bekannt als Tri-Magne­si­um­ci­trat, Magne­si­um­ci­trat tertiär, Magne­si­um­ci­trat, drei­ba­sisch oder neu­tra­les Magnesiumcitrat

Die Sum­men­for­mel lautet C12H10Mg3O14 und das Mole­ku­lar­ge­wicht beträgt 451,11 g/mol. Bei Trima­gne­si­um­di­ci­trat handelt es sich um ein weißes Pulver, das in Wasser löslich ist und einen pH-Wert von etwa 7 hat. Trima­gne­si­um­di­ci­trat was­ser­frei enthält etwa 15 % Magnesium.

Ab Februar 2024 kann Trima­gne­si­um­di­ci­trat auch als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff mit der E‑Nummer „E 345 (i)“ in Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln in fester oder kau­ba­rer Form ein­ge­setzt werden, um klei­ne­re Rest­was­ser­men­gen zu binden.

Namen: Trima­gne­si­um­di­ci­trat was­ser­frei, Magne­si­um­ci­trat tertiär, Tri-Magnesiumcitrat

Sum­men­for­mel: C12H10Mg3O14

Mole­ku­lar­ge­wicht: 451,11 g/mol.

Magne­si­um­ge­halt: circa 15 %

E‑Nummer: E 345 (i)

Warum wurde für Trimagnesiumdicitrat,anhydrat eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff beantragt?

Lebens­mit­tel­zu­satz­stof­fe sind Sub­stan­zen, die Lebens­mit­teln bewusst zuge­setzt werden, um bestimm­te tech­no­lo­gi­sche oder sen­so­ri­sche Eigen­schaf­ten zu erfül­len, z.B. Kon­ser­vie­rung, Färbung, Säu­re­re­gu­lie­rung, Sta­bi­li­sie­rung oder Textur.

Durch die Bean­tra­gung und Zulas­sung von Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff (auch bekannt als E‑Nummer) wird eine neue Nut­zungs­mög­lich­keit dieses mine­ra­li­schen Roh­stoffs inner­halb der euro­päi­schen Nah­rungs­er­gän­zungs­in­dus­trie eröff­net. Auf dieser Basis wird der freie Verkehr von Sup­ple­ments inner­halb der Euro­päi­schen Union erleichtert.

Die Sicher­heit von Lebens­mit­tel­zu­satz­stof­fen wird unter anderem durch die EFSA (Euro­pean Food Safety Aut­ho­ri­ty) geprüft, bewer­tet und somit sichergestellt.

Aus Ver­brau­cher­sicht ergibt sich der Vorteil, dass die Ver­wen­dung von Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat in Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln nun regu­liert ist. Das bedeu­tet, dass Kenn­zeich­nungs­pflich­ten, Höchst­men­gen und spe­zi­el­le Roh­stoff­ei­gen­schaf­ten rund um Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat von den Her­stel­lern ein­ge­hal­ten werden müssen.

Welche EU-Verordnung regelt die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen?

Die Zulas­sung von Lebens­mit­tel­zu­satz­stof­fen in der Euro­päi­schen Union (EU) wird durch die Ver­ord­nung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebens­mit­tel­zu­satz­stof­fe gere­gelt. Diese Ver­ord­nung legt die Bedin­gun­gen für die Ver­wen­dung von Lebens­mit­tel­zu­satz­stof­fen in der EU fest und har­mo­ni­siert die Bestim­mun­gen in den Mit­glied­staa­ten. Die ent­spre­chen­den Spe­zi­fi­ka­ti­ons­pa­ra­me­ter werden in der zuge­hö­ri­gen Ver­ord­nung (EU) Nr. 231/2012 aufgeführt.

Was hat die Registrierung als Lebensmittelzusatzstoff für Folgen?

Im Zuge der Bean­tra­gung eines Roh­stoffs als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff macht der Antrag­stel­ler auch einen Spe­zi­fi­ka­ti­ons­vor­schlag, in dem die che­mi­schen und teil­wei­se auch phy­si­ka­li­schen Eigen­schaf­ten des Roh­stoffs auf­ge­führt sind. Im Falle einer Zulas­sung durch die Behör­den auf Basis dieser Pro­duk­tei­gen­schaf­ten, müssen künftig alle Pro­duk­te auf dem Markt diese Kri­te­ri­en erfül­len, sofern sie denn für die bean­trag­ten Anwen­dungs­ge­bie­te ein­ge­setzt werden sollen.

Konkret am Bei­spiel von Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat bedeu­tet das, dass künftig nur Trima­gne­si­um­di­ci­tra­te in Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln ein­ge­setzt werden dürfen, die den nach­fol­gen­den Kri­te­ri­en entsprechen.

Neben der Ver­wen­dung als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff darf das Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat auch wei­ter­hin zur Magne­si­um­an­rei­che­rung von Nah­rungs­er­gän­zungs- und Lebens­mit­teln ein gesetzt werden. Die beiden Anrei­che­rungs­ver­ord­nun­gen Richt­li­nie 2002/46/EG für Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel und Ver­ord­nung (EG) Nr. 1925/2008 für Lebens­mit­tel geben an, welche Rein­heits­kri­te­ri­en die ein­ge­setz­ten Mine­ral­stof­fe haben müssen. Vor Ein­füh­rung der E‑Nummer für das Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat konnten Qua­li­tä­ten mit Rein­heits­kri­te­ri­en ein­ge­setzt werden, die von inter­na­tio­na­len Gremien emp­foh­len werden. Durch den Erlass der Spe­zi­fi­ka­ti­on muss man für die Anrei­che­rung Pro­duk­te ein­set­zen, die für die Her­stel­lung von Lebens­mit­teln durch die Gemein­schafts­vor­schrift gere­gelt werden. Dies bedeu­tet, dass für die Anrei­che­rung die E‑Nummer für das Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhy­drat ver­pflich­tend ist.

Andere Formen von Magne­si­um­ci­trat, wie z.B. Tri-Magne­si­um­ci­trat 9‑hydrat oder Mono­ma­gne­si­um Citrat sind davon nicht betroffen.

Trimagnesiumdicitrat von MAGNESIA als E 345(i)

Als Dis­tri­bu­tor für mine­ra­li­sche Roh­stof­fe können wir Ihnen ein Trima­gne­si­um­di­ci­trat anbie­ten, welches den Kri­te­ri­en als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff E 345 (i) ent­spricht. Sie können somit die Magne­si­um­an­rei­che­rung für Ihre Nah­rungs­er­gän­zungs- und Lebens­mit­tel gem. aktu­el­ler Ver­ord­nun­gen sicherstellen.

E Nummer345 (i)
SynonymeMagnesiumcitrat; Tri-Magnesiumcitrat
Einecs222-093-9
Chemische BezeichnungTrimagnesiumbis(2-hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat), wasserfrei
Chemische Formel(C6H5O7)2Mg3
Molmasse451,12 (wasserfrei)
Gehalt15,0-16,5 % Mg in der Trockenmasse gleich 92,8–102,1 % wasserfreiem Trimagnesiumdicitrat
BeschreibungWeißes oder annähernd weißes, feines, leicht hygroskopisches Pulver
Erscheinung einer LösungNicht schillernder als Referenz-Suspension III und nicht intensiver gefärbt als Referenz-Lösung Y7 oder BY6
Citrat-Testpositiv
Magnesium-Testpositiv
pH-Wert (5%ige Lösung)6,0-8,5
LöslichkeitWasserlöslich, praktisch unlöslich in Ethanol (96 %), löst sich in verdünnter Salzsäure.
PartikelgrößeMittels RTEM — Median-Partikeldurchmesser (D50) (anzahlspezifisch) mindestens 130 nm Mittels Laserbeugung — Median-Partikeldurchmesser (D50) (massenspezifisch) mindestens 50 μm

Trimagnesiumdicitrat von MAGNESIA als E 345 (i)

Als Dis­tri­bu­tor für mine­ra­li­sche Roh­stof­fe können wir Ihnen ein Trima­gne­si­um­di­ci­trat anbie­ten, welches den Kri­te­ri­en als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff E 345 (i) ent­spricht. Sie können somit die Magne­si­um­an­rei­che­rung für Ihre Nah­rungs­er­gän­zungs- und Lebens­mit­tel gem. aktu­el­ler Ver­ord­nun­gen sicherstellen.

Trima­gne­si­um­di­ci­trat

Eignung als Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff E 345 (i)

Für den Einsatz in Lebens- sowie Nahrungsergänzungsmitteln

Ab 20 kg

Ab sofort verfügbar

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Trima­gne­si­um­di­ci­trat, anhydrat

Spe­zi­fi­ka­ti­on für Arti­kel­num­mer 6416450

Spe­zi­fi­ka­ti­on für Arti­kel­num­mer 6416451